Bußgeldkatalog

TatbestandStrafePunkteFahrverbotAnmerkung
Abbiegen: Entgegenkommendes Fahrzeug nicht durchlassen und gefährden 70 Euro1
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet70 Euro1
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet80 Euro1
Nicht voreinander und andere gefährden 70 Euro1
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet.70 Euro1
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet70 Euro1
Ohne zwingenden Grund stark gebremst
mit Gefährdung20 Euro
mit Sachbeschädigung30 Euro
Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h25 Euro
mit Gefährdung30 Euro
mit Sachbeschädigung35 Euro
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 ? der Abstand in Metern nicht weniger als 1/4 des Tachowertes35 Euro
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 ? der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho«75 Euro1
weniger als 4/10100 Euro1
weniger als 3/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h)160 Euro21 Monat
weniger als 2/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h)240 Euro22 Monate
weniger als 1/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h)320 Euro23 Monate
Bei mehr als 130 km/h war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho«100 Euro1
weniger als 4/10180 Euro1
weniger als 3/10240 Euro21 Monat
weniger als 2/10320 Euro22 Monate
weniger als 1/10400 Euro23 Monate
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim ersten Mal500 Euro21 Monat
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim zweiten Mal1000 Euro23 Monate
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ab dem dritten Mal1500 Euro23 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss3Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen31 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
desgleichen in Ein- und Ausfahrten75 Euro1
desgleichen auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen130 Euro1
desgleichen auf der durchgehenden Fahrbahn200 Euro21 Monat
Wenden im Tunnel60 Euro1
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt75 Euro1
Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeuges über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren20 Euro
Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung80 Euro1
Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten)20 Euro
Unzulässiges Halten10 Euro
Unzulässiges Parken15 Euro
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen25 Euro
mit Sachbeschädigung35 Euro1 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet20 Euro
Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet75 Euro1
Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert700 Euro23 Monate
Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert350 Euro0
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 20 Euro
mit Gefährdung25 Euro
mit Sachbeschädigung35 Euro
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren10 Euro
mit Gefährdung15 Euro
mit Sachbeschädigung35 Euro
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen innerorts25 Euro
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen außerorts60 Euro1
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren10 Euro
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet20 Euro
mit Sachbeschädigung35 Euro
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt10 Euro
Missbrauch der Warnblinkanlage5 Euro
Missbrauch von Hupe und Lichthupe5 Euro
mit Belästigung10 Euro
Einsatz unerlaubter Schallzeichen10 Euro
Unzureichende Profiltiefe 60 Euro1
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal500 Euro21 Monat
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal1000 Euro23 Monate
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ab dem dritten Mal1500 Euro23 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss3Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)3
Sonstige Fälle der Fahrerflucht3
Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen50 Euro3
Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen75 Euro3
Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen90 Euro3
Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 65 Euro
Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen60 Euro1
An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt80 Euro1
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h (außerhalb geschlossener Ortschaften)10 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung 11 bis 15 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften)20 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung 16 bis 20 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften)30 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung 21 bis 25 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften)70 Euro1
Geschwindigkeitsüberschreitung 26 bis 30 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften)80 Euro1
Geschwindigkeitsüberschreitung 31 bis 40 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften)120 Euro1
Geschwindigkeitsüberschreitung 41 bis 50 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften)160 Euro11 Monat
Geschwindigkeitsüberschreitung 51 bis 60 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften)240 Euro21 Monat
Geschwindigkeitsüberschreitung 61 bis 70 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften)440 Euro22 Monate
Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h (außerhalb geschlossener Ortschaften)600 Euro23 Monate
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h (innerhalb geschlossener Ortschaften)15 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung 11 bis 15 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften)25 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung 16 bis 20 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften)35 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung 21 bis 25 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften)80 Euro1
Geschwindigkeitsüberschreitung 26 bis 30 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften)100 Euro1
Geschwindigkeitsüberschreitung 31 bis 40 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften)160 Euro21 Monat
Geschwindigkeitsüberschreitung 41 bis 50 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften)200 Euro21 Monat
Geschwindigkeitsüberschreitung 51 bis 60 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften)280 Euro22 Monate
Geschwindigkeitsüberschreitung 61 bis 70 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften)480 Euro23 Monate
Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften)680 Euro23 Monate
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW)20 Euro
Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen100 Euro1
Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer120 Euro1
Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen desgleichen mit Sachbeschädigung145 Euro1
Nicht angepasstes Tempo in anderen Fällen35 Euro
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand80 Euro1
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde20 Euro
Illegale Kraftfahrzeugrennen als Teilnehmer400 Euro21 Monat
Illegale Kraftfahrzeugrennen als Veranstalter500 Euro
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt75 Euro1zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich
Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil: Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten100 Euro1
Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil: Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten70 Euro1
Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil: Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert100 Euro1
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet150 Euro1
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung40 Euro1
Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung35 Euro
Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast)30 Euro
Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung30 Euro
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung60 Euro1
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist10 Euro
mit Behinderung15 Euro
Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen15 Euro
Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen mit Behinderung25 Euro
länger als eine Stunde25 Euro
zusätzlich mit Behinderung35 Euro
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen60 Euro1
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten10 Euro
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten35 Euro
mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen65 Euro1
Halten in zweiter Reihe15 Euro
mit Behinderung20 Euro
Parken in zweiter Reihe20 Euro
mit Behinderung25 Euro
länger als 15 Minuten30 Euro
zusätzlich mit Behinderung35 Euro
Parken auf Sperrflächen25 Euro
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen10 Euro
mit Behinderung15 Euro
länger als 3 Stunden20 Euro
zusätzlich mit Behinderung30 Euro
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist10 Euro
länger als 3 Stunden20 Euro
zusätzlich mit Behinderung30 Euro
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe
bis zu 30 Minuten10 Euro
bis zu 1 Stunde15 Euro
bis zu 2 Stunden20 Euro
bis zu 3 Stunden25 Euro
über 3 Stunden30 Euro
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz35 Euro
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt10 Euro
Parklücke einem Berechtigten weggenommen10 Euro
Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (PKW)30 Euro
mit Behinderung35 Euro
länger als 3 Stunden35 Euro
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen20 Euro
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet20 Euro
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen15 Euro
mit Sachbeschädigung25 Euro
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten20 Euro
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken25 Euro
Rechtswidrige Benutzung von Handys während der Fahrt als Kraftfahrzeugführer60 Euro1
Rechtswidrige Benutzung von Handys während der Fahrt als Radfahrer25 Euro
Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt15 Euro
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten15 Euro
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten25 Euro
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate60 Euro1
AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: zwischen 2 und 8 Monaten15 Euro
AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate60 Euro1
mit unzulässiger Mischbereifung gefahren15 Euro
als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen30 Euro
mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (EU-Norm seit 01.01.1992) gefahren60 Euro1
als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen75 Euro1
verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben25 Euro
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis50 Euro
Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben20 Euro
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen15 Euro
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 20 %95 Euro1
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 25 %140 Euro1
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 30 %235 Euro1
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen)60 Euro1
zusätzlich mit Behinderung80 Euro1
Kurzkennzeichen für andere als Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt verwendet 50 Euro1
Führerschein/Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder ausgehändigt10 Euro
Warndreieck und Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. vorgezeigt15 Euro
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt20 Euro
Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen20 Euro
Haltegebot der Polizei nicht befolgt70 Euro1
Bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet80 Euro1
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert80 Euro1
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung überfahren.320 Euro21 Monat
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem "Rot" ohne Gefährdung überfahren.200 Euro21 Monat
Vor der Fahrt Scheiben nicht ausreichend vom Eis befreit oder freie Sicht anderweitig mehr als zulässig eingeschränkt10 Euro
Fahren mit beeinträchtigtem Gehör (zu laute Musik)10 Euro
Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung: als Kraftfahrer bei laufendem Motor60 Euro1
Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung:als Radfahrer25 Euro
Fahren ohne Sicherheitsgurt (Neu: auch in Reisebussen!)30 Euro
1 Kind nicht nach Vorschrift gesichert (zum Beispiel mit Gurt, aber ohne Kindersitz)30 Euro
mehrere Kinder35 Euro
1 Kind ohne jede Sicherung60 Euro1
mehrere Kinder70 Euro1
Schutzhelmpflicht nicht beachtet15 Euro
Die Ausrüstung des Fahrzeugs ist nicht an die Wetterverhältnisse angepaßt (Winterreifen, Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage)60 Euro
mit Verkehrsbehinderung80 Euro1
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet570 Euro
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren120 Euro
Straße verbotswidrig befahren (Sonderfahrstreifen für Taxen und Busse des Linienverkehrs oder andere Verkehrsverbote)15 Euro
mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs35 Euro
Einbahnstraßenschild missachtet20 Euro
Im verkehrsberuhigten Bereich Fußgänger behindert15 Euro
mit Gefährdung75 Euro1
Im Fußgängerbereich bei nichtzugelassenem Fahrzeugverkehr Fußgänger gefährdet70 Euro1
vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt10 Euro
mit Gefährdung15 Euro
mit Sachbeschädigung25 Euro
Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren10 Euro
mit Behinderung15 Euro
mit Gefährdung20 Euro
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen15 Euro
Fahren trotz Fahrverbotes wegen Smog-Alarm oder einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung80 Euro1
Befahren des Kreisverkehrs in falscher Richtung (Kfz)25 Euro
Überholen trotz Verbot70 Euro1
Innerorts rechts überholt30 Euro
mit Sachbeschädigung35 Euro
Außerorts rechts überholt100 Euro1
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein80 Euro1
Überholen mit zu wenig Seitenabstand30 Euro
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet10 Euro
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht30 Euro
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht10 Euro
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen25 Euro
Überholen bei unklarer Verkehrslage100 Euro1
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot150 Euro1
Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung250 Euro21 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Sachbeschädigung300 Euro21 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet80 Euro2
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet80 Euro1
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung10 Euro
Unnützes Hin- und Herfahren innerorts20 Euro
Straße beschmutzt oder mit einer Flüssigkeit benetzt und trotz möglicher Gefährdung den Zustand nicht beseitigt oder kenntlich gemacht10 Euro
Durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt10 Euro
Gegenstand auf der Straße liegengelassen trotz möglicher Gefährdung60 Euro1
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht30 Euro
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren30 Euro
mit Sachbeschädigung35 Euro
Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen30 Euro
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB3
Unterlassene Hilfeleistung3
Fahrlässige Tötung3Straftat nach StGB
Fahrlässige Körperverletzung3Straftat nach StGB
An eine Vorfahrtsstraße zu schnell herangefahren10 Euro
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung25 Euro
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung70 Euro11 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
An beschilderten Engstellen Entgegenkommenden Vorrang nicht gewährt5 Euro
An der Haltelinie nicht gehalten10 Euro
mit Gefährdung200 Euro2
Rotlicht missachtet90 Euro1
mit Gefährdung200 Euro21 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
mit Sachbeschädigung240 Euro21 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 Euro21 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
mit Gefährdung320 Euro21 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
mit Sachbeschädigung360 Euro21 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen10 Euro
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer30 Euro
mit Sachbeschädigung35 Euro
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet80 Euro1
Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs mit Behinderung20 Euro
Abbiegen, ohne Fahrzeug durchzulassen, oder ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen mit Gefährdung70 Euro1
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen mit Gefährdung70 Euro1