Das genannte Gericht hat entschieden, dass die Videoaufnahme einer PKW-Kamera (im konkreten Fall eine Tesla-360-Grad-Kamera) für den Nachweis eines Unfallhergangs als zulässiges Beweismittel herangezogen werden kann.
Datenschutzrechtliche Belange stünden dem hier nicht entgegen. Solche Aufnahmen seien jedenfalls dann verwertbar, wenn nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentiert würden und das Beweisinteresse des Geschädigten im Einzelfall höher zu bewerten sei, als das Datenschutzrecht des gefilmten Unfallgegners.
Ebenso hatte bereits der BGH im Jahre 2018 entschieden (BGH, Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17).
Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier:
https://lgft.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/entscheidung-des-monats-januar-2026
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Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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