Monat: Februar 2021

Auch die Nutzung eines Taschenrechners am Steuer ist verboten (BGH, Beschluss vom 16.12.2020 – 4 StR 526/19)

Verfasser: am 27. Februar 2021

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterNach einem kürzlich veröffentlichtem Beschluss des BGH verstößt auch die Nutzung eines Taschenrechners gegen § 23 Abs.1a, S. 1 StVO. Zu den elektronischen Geräten, die der Information dienen oder zu dienen bestimmt sind, gehöre auch ein elektronischer Taschenrechner. Dies ergäbe sich, so der BGH, aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Zweck der genannten Vorschrift. Da der genannte [...]weiterlesen