Der BGH hat bereits in einem älteren Urteil entschieden, das bei der fiktiven Abrechnung eines Reparaturschadens die Reparaturkosten zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich sind. In dem neuen Fall stellte sich nun die Frage, was gilt, wenn nicht Reparaturkosten sondern der Wiederbeschaffungsaufwand im Rahmen eines Klageverfahrens geltend gemacht wird und der Wiederbeschaffungswert seit dem [...]weiterlesen