Sachverhalt: In einer Unfallsache hatten wir, wie es "de lege artis" zu geschehen hat, Akteneinsichtsgesuch bei der Polizei gestellt und hierfür wurden uns Kosten in Höhe von 14,28 € berechnet Das Problem: Die gegnerische Versicherung teilte mit, dass sie diese Kosten nicht übernehmen wolle, weil sie die Akte nicht angefordert hätte. Auf unseren Hinweis, dass [...]weiterlesen