Der Fall: Unsere Mandantin erlitt bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden an ihrem KFZ, das allerdings bereits einen Vorschaden erlitten hatte. Das Problem: Die Versicherung lehnte jegliche Zahlungen ab mit der wörtlich oder inhaltlich in vielen Verkehrsunfallsachen wiederkehrenden Begründung: „Bei einem Verkehrsunfall trägt der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast, ob und in welchem Umfang ihm ein [...]weiterlesen