Das AG Bremen hat am 04.08.2014 einen vermeintlichen Verkehrssünder vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung rechtskräftig freigesprochen [1]. Das Interessante daran ist nicht nur die Seltenheit von Freisprüchen in diesem Bereich, sondern auch, dass das Gericht bzw. der Sachverständige praktisch 1:1 die Aussagen vom Verkehrskongress 2014 aufgreift: Es kann sich bei Vitronic Messgeräten nicht um ein standardisiertes Messverfahren handeln, da sich je nach Version der Auswertesoftware der Auswerterahmen als einziges Auswertekriterium ändern kann.
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