Der Fall:
Unsere Mandantschaft beging einen Rotlichtverstoß, in dessen Folge es zu einem Verkehrsunfall kam.
Das Problem:
Unsere Mandantschaft hatte behauptet, ortsunkundig zu sein und bei einem Spurwechsel infolge eines Wahrnehmungsfehlers, nämlich der Verwechslung des für sie geltenden Lichtzeichens, das rote Lichtzeichen übersehen zu haben.
Das Urteil:
Das Amtsgericht Homburg hat auf Grund unserer Darlegungen gegen sehr maßvolle Erhöhung der Geldbuße mit dem Hinweis auf ein Augenblicksversagen vom Fahrverbot Abstand genommen und Ratenzahlung gewährt – Urteil des AG Homburg vom 07.02.2014 – AZ: 11 OWi 65 Js 2421/13 (281/13)
Auch dieses Verfahren zeigt, dass bisweilen Tatumstände vorliegen, die die Ordnungswidrigkeit in einem milderen Licht erscheinen lassen und dazu führen können, dass die Ahndung weniger schmerzhaft ausfällt als ursprünglich festgesetzt.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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