Das Landgericht Saarbrücken hatte in dem oben genannten Urteil über die Haftung zu entscheiden, wenn es zu einer Kollision kommt, weil zwei Verkehrsteilnehmer aus untergeordneten Straßen in die abknickende Vorfahrt einfahren.
Obgleich die eine Straße ein „Stop“-Schild“ aufwies, wohingegen bei der anderen Straße lediglich ein „Vorfahrt gewähren“-Schild angebracht war, gelte rechts vor links mit der Folge, dass der Verkehrsteilnehmer, der ein „Stop“-Schild überfährt im Grundsatz Vorrang hat vor dem, bei dem lediglich „Vorfahrt gewähren“ zu beachten ist
Das Gericht führt hierzu wie folgt aus:
„An der Geltung des Grundsatzes „rechts vor links“ ändert auch der Umstand nichts, dass in den beiden untergeordneten Straßenteilen der in der Kreuzung zusammentreffenden Straßen verschiedene, die Wartepflicht gebietende Verkehrszeichen aufgestellt waren. Diese negativen Vorfahrtszeichen gewähren nämlich untereinander keinen Rang der Vorfahrt.“
Danach hatte der von uns vertretene Verkehrsteilnehmer „rechts vor links“ zu beachten und damit einen Vorfahrtsverstoß begangen.
Nichtsdestotrotz hat das Gericht eine Quote von 70 / 30 zu Gunsten unseres Mandanten angenommen.
Hierzu führt das Gericht aus, dass der vorfahrtsberechtigte Fahrer hier nicht mehr auf die Einhaltung des Vorfahrtsrechts vertrauen konnte.
Dies gälte insbesondere, weil der Sachverständige dargelegt hatte, dass der Unfall schon allein dadurch hätte verhindert werden können, dass der Unfallgegner auf das bereits eingefahrene Fahrzeug unseres Mandanten reagiert und seine Fahrt verlangsamt oder aber für eine kurze Zeitspanne angehalten hätte.
Er habe daher den Unfall überwiegend verursacht.
Auch dieses sehr sorgfältig begründete Urteil zeigt, dass besondere Umstände im Sachverhalt eine vom Regelfall (wer Vorfahrt hat, hat Recht) deutlich abweichende Beurteilung rechtfertigen können bzw. müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Aktenzeichen bzw. das Urteil im Volltext werden wir nach Rechtskraft veröffentlichen.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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