Verkehrsrecht Saarland: Auch die verkehrsrechtliche Berufungskammer des LG Saarbrücken spricht einen Großteil der Gutachterkosten bei im Gutachten unberücksichtigten Vorschäden zu (Urteil vom 13.11.2025) – AZ: 13 S 83/25 – Urteilsgründe Verfasser: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 16. Januar 2026