Verkehrsrecht Saarlouis: Beim Totalschaden eines KFZ eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten erfolgt beim Wiederbeschaffungswert kein Abzug von 19% Umsatzsteuer, wenn das KFZ wegen seines Alters nur noch differenzbesteuert zu erwerben ist (Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 01.03.2024 im Volltext, AZ: 28 C 143/24 (70) )

Verkehrsrecht Saarlouis: Beim Totalschaden eines KFZ eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten erfolgt beim Wiederbeschaffungswert kein Abzug von 19% Umsatzsteuer, wenn das KFZ wegen seines Alters nur noch differenzbesteuert zu erwerben ist (Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 01.03.2024 im Volltext, AZ: 28 C 143/24 (70) )

Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis

siehe:

Verkehrsrecht Saarlouis: Beim Totalschaden eines KFZ eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten erfolgt beim Wiederbeschaffungswert kein Abzug von 19% Umsatzsteuer, wenn das KFZ wegen seines Alters nur noch differenzbesteuert zu erwerben ist (Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 01.03.2024)

ist rechtskräftig.

Die Urteilsgründe finden Sie hier:

AG SLS Urteil vom 01.03.2024

Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

Das Fachanwaltsprofil von Klaus Spiegelhalter .

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