Verkehrsrecht Saarlouis: Alleinhaftung des Fahrradfahrers, der entgegen der Fahrtrichtung auf dem Bürgersteig unterwegs ist – Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 14.02.2020.

Das Amtsgericht Saarlouis hat in dem genannten Urteil entschieden, dass auch die Betriebsgefahr des Kfz vollständig zurücktreten hat, wenn es zwischen einem sich in eine Straße hineintastenden Autofahrer zur Kollision mit einem auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Fahrradfahrer kommt.

Im Einzelnen legt das Gericht u.a. wie folgt dar:

„Ein Verschulden der Beklagten liegt bereits darin, dass sie als Erwachsene auf dem Gehweg innerorts gegen die Fahrtrichtung gefahren ist. Damit hat sie entgegen § 2 Abs. 1 und Abs. 5 StVO verstoßen. Gehwege sind als Sonderwege den Fußgängern vorbehalten. Nur bis zu zehnjährige Kinder dürfen als Radfahrer Gehwege benutzen (so auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37.Aufl.Rdnr. 29 zu § 2 StVO). Damit hat sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gem. § 276 Abs. 2 BGB außer Acht gelassen. Bei einer Abwägung der beiderseitigen Verursachung und Verschuldensbeiträge gemäß §§ 9 StVG, 254 BGB ist davon auszugehen dass das Verschulden der Radfahrerin so weit überwiegt, dass die Betriebsgefahr des klägerischen Pkws dahinter zurückzutreten hat. Das Radfahren auf Gehwegen ist als grob verkehrswidrig anzusehen. Die Beklagte ist mit ihrem Rad als Erwachsene auf dem Gehweg noch dazu in Gegenrichtung gefahren. Dort hatte sie nichts zu suchen. Unter diesen Umständen ist ihr Beitrag zur Unfallentstehung als grob fahrlässig anzusehen (so auch OLG Dresden vom 12.10.2012 – 7 U 885/12 – nach JURIS Rdnr.8 m.w.N., Hentschel, a.a.0, Rdnr.29 a zu § 2 StVO).

(…)

Selbst wenn man der Klägerin ein allenfalls geringfügiges Mitverschulden deshalb anrechnen würde, weil sie auf die Radfahrerin nicht reagiert hat, würde dieses nach der obergerichtlichen Rechtsprechung einschließlich der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs den gegenüber dem Verursachungs- und Verschuldensanteile der grob fahrlässig handelnden Klägerin zurücktreten (so OLG Dresden a. A. 0.Rn. 18 m.w.n.).“

Unserer Mandantin wurde damit der volle Schadensersatz zugesprochen.

Das Aktenzeichen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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