Nachbesichtigung – ich bin doch nicht blöd!

Der Trick mit der Nachbesichtigung !

1. Sachverhalt

Um die Ansprüche der Unfallgeschädigten besser kürzen zu können, wünschen die Haftpflichtversicherungen immer öfter eine sog. Nachbesichtigung.

Dies hat zur Folge, dass der freie Gutachter aus dem „Rennen“ ist und keinen Umsatz machen kann. Dies kann aber auch bedeuten, dass die Probleme des zuvor beauftragten Gutachters erst jetzt beginnen. Zunächst sollten Sie wissen, dass die Haftpflichtversicherungen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Nachbesichtigung haben. Ausnahme: Die Versicherung hat einen konkreten Einwand oder es wird ein Betrugsverdacht geäußert.

 Sinn und Zweck der Nachbesichtigung ist, das Gutachten des beauftragten Gutachters schlecht zu machen und an allen möglich Stellen zu kürzen. Anschließend wird der gekürzte Betrag bezahlt und die Rechnung des beauftragten Gutachters oft nicht oder nur zum Teil ausgeglichen. Dies hat zur Folge, dass der Kunde unzufrieden ist und täglich bei beim Gutachter anruft.

 Leider lassen sich viele Unfallgeschädigte (die keinen Anwalt haben oder schlecht beraten sind) darauf ein. Unerfahrene und/oder inkompetente Anwälte machen das Spiel leider oft mit, ohne die Konsequenzen zu kennen. Anschließend ist das Geschrei groß.
Unsere Erfahrung zeigt, dass der Großteil der Zahlungen nach Erhebung einer Klage erfolgt und plötzlich keine Nachbesichtigung mehr gewünscht wird. Es geht also auch ohne ! J

 

2. unser Tipp 

Wichtig ist, dass der Unfallgeschädigte einen Anwalt und einen Gutachter seines Vertrauens beauftragt. Es gibt keine klaren Fälle. Selbst wenn der Fall (rechtlich)  klar ist, wird trotzdem –grundlos!– nicht oder nur ein Teil des Schadensbetrages bezahlt.

Ausnahme: Sollte der Kunde keine Rechtsschutzversicherung haben und sich nicht trauen, die Gerichtskosten zu verauslagen, muss man die Nachbesichtigung wohl zulassen, aber dann sollten der beauftragte Gutachter unbedingt dabei sein !!!

 

Hier kann man mehr zum Thema Nachbesichtigung nachlesen.

 

Umut Schleyer

Rechtsanwalt und Fachanwalt Verkehrsrecht

Berlin