Mehr Qualität im Sachverständigenwesen gefordert!
Verkehrsgerichtstag Goslar: Mehr Qualität im Sachverständigenwesen gefordert
Beim Verkehrsgerichtstag Goslar wurde ein bedeutender Schritt zur Qualitätssicherung im Kfz-Sachverständigenwesen vollzogen. Mit der Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 liegen erstmals klar definierte Mindestanforderungen an Ausbildung, Qualifikation und Berufsausübung von Kfz-Sachverständigen vor. Die Richtlinie wurde am 25. Januar 2025 veröffentlicht und gilt ab dem 1. Februar 2025.
Der BVSK begrüßt sowohl die neue Richtlinie als auch die nahezu einstimmig verabschiedeten Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags. Besonders hervorgehoben wird die Aufforderung an den Gesetzgeber, auf Grundlage der VDI-MT 5900 eine verbindliche Berufsordnung für Kfz-Sachverständige zu schaffen und die Richtlinie bei der anstehenden Novellierung des Kraftfahrsachverständigengesetzes zu berücksichtigen.
Zugleich richtet sich der Appell an alle mit dem Sachverständigenwesen befassten Stellen – insbesondere Bestellungskörperschaften, Akkreditierungs- und Zertifizierungsstellen sowie die Justiz –, die in der Richtlinie festgelegten Anforderungen konsequent bei Ausbildung, Qualifizierung und Beurteilung von Sachverständigen anzuwenden.
Marktbereinigung durch klare Standards
Ein wesentlicher Effekt der neuen Richtlinie ist die schrittweise Marktbereinigung. Durch die erstmals einheitlich definierten Qualifikationsanforderungen wird es künftig deutlich schwieriger, ohne ausreichende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung als Kfz-Sachverständiger tätig zu sein. Nicht qualifizierte Anbieter – häufig als sogenannte „schwarze Schafe“ bezeichnet – verlieren damit zunehmend ihre Grundlage am Markt.
Für Auftraggeber, Geschädigte, Versicherer und Gerichte wird die Unterscheidung zwischen qualifizierten Sachverständigen und fachlich ungeeigneten Anbietern transparenter. Langfristig trägt dies dazu bei, dass unzureichend erstellte Gutachten zurückgedrängt werden und sich qualitätsorientierte Sachverständige durchsetzen.
Problemlage
In der Praxis bieten bislang immer wieder Personen Kfz-Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen an, ohne über die erforderliche Sachkunde zu verfügen. Da die Berufsbezeichnung Kfz-Sachverständiger in Deutschland nicht geschützt ist, ist diese fehlende Qualifikation für Geschädigte häufig nicht erkennbar. Dies kann zu fehlerhaften Entscheidungen im Schadenfall und zur Gefährdung berechtigter Schadenersatzansprüche führen.
Mangelhafte Gutachten verursachen zudem zusätzliche Kosten und Verzögerungen in der Versicherungswirtschaft und der Justiz.
Steigende Anforderungen durch moderne Fahrzeugtechnik
Die zunehmende Digitalisierung moderner Fahrzeuge verschärft diese Problematik. Komplexe Fahrerassistenzsysteme, automatisierte Fahrfunktionen und sicherheitsrelevante Systeme wie Notbremsassistenten erfordern fundiertes technisches und digitales Fachwissen. Gerade bei fiktiver Schadenabrechnung ist es unerlässlich, dass Sachverständige auch mittelbare Auswirkungen von Schäden auf diese Systeme erkennen und sachgerecht bewerten.
Fazit
Die Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 setzt einen dringend notwendigen Qualitätsmaßstab für das Kfz-Sachverständigenwesen. Sie stärkt Verbraucher- und Verkehrssicherheit, erhöht die Rechtssicherheit und führt zu einer nachhaltigen Professionalisierung des Berufsstands.
Qualifikation wird damit zum entscheidenden Kriterium – zum Vorteil aller Beteiligten.
KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO Patrick Algier GmbH
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