Verkehrsrecht Saarlouis: Bei der Restwertermittlung muss auch bei einem finanzierten KFZ, das im Eigentum einer Bank steht, die (überörtliche) Restwertbörse nicht genutzt werden (Urteil des OLG München vom 06.02.25, 24 U 3140/24e)

Soweit ersichtlich, ist dies die erste obergerichtliche Entscheidung zur Frage, ob bei einem kreditfinanzierten Kfz bei der Ermittlung des Restwertes der Sondermarkt genutzt werden muss.

Das OLG München hat dies in dem genannten Urteil verneint, da kein Grund ersichtlich sei, warum eine finanzierende Bank bei einem Unfallschaden an dem sicherungsübereigneten Kfz gehalten sein sollte, – letztlich allein im Interesse des Schädigers bzw. seines Haftpflichtversicherers – die Unfallregulierung an sich zu ziehen und darum bemüht sein müsste, bessere Restwertangebote zu finden.

Die vollständigen Urteilsgründe finden Sie hier:

https://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/2/1/6/3/7/2/246642.pdf

 

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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