Das Urteil des Amtsgerichts Merzig zu den Kürzungen bei einer konkreten Abrechnung (d.h. unter Vorlage einer Werkstattrechnung)
Siehe:
Kein Abzug bei konkreter Abrechnung (Urteil des AG Merzig vom 02.08.2023)
ist rechtskräftig.
Die Urteilsgründe finden Sie hier:
Über den Autor:
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