Kein Abzug bei konkreter Abrechnung (Urteil des AG Merzig vom 02.08.2023) – AZ: 33 C 81/22 (13) – Urteil im Volltext

Das Urteil des Amtsgerichts Merzig zu den Kürzungen bei einer konkreten Abrechnung (d.h. unter Vorlage einer Werkstattrechnung)
Siehe:

Kein Abzug bei konkreter Abrechnung (Urteil des AG Merzig vom 02.08.2023)

ist rechtskräftig.

Die Urteilsgründe finden Sie hier:

Urteil AG MZG vom 02.08.2023

 

Über den Autor:
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