Verkehrsrecht Saarland: Letzte mündliche Verhandlung der Berufungsinstanz als maßgeblicher Zeitpunkt für die Reparaturkostenberechnung in der Verweiswerkstatt (Urteil des LG SB vom 11.11.2022 – AZ: 13 S 17/22)

Das Landgericht Saarbrücken hat, wie von uns vermutet

Siehe:

Verkehrsrecht Saarland: Letzte mündliche Verhandlung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Reparaturkostenberechnung in der Verweiswerkstatt (Beschluss des LG SB vom 29.06.2022)

die Stundenverrechnungssätze zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der 2. Instanz zum Maßstab für den dem Geschädigten zuzusprechendem Schadensersatz gemacht.

Das Gericht führt wie folgt aus:

Mit Recht macht die Berufung jedoch geltend, dass für die Ermittlung der erforderlichen Reparaturkosten auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2020 – VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795). Dies zugrunde gelegt belaufen sich die fiktiven Reparaturkosten unter Berücksichtigung der aktuellen Stundenverrechnungssätze der Firma Gebr. Heinen GmbH ausweislich desnachvollziehbaren Ergänzungsgutachtens des Sachverständigen Göbel vom 04.08.2022 (BI. 227 ff. d.A.) auf 4.366,21 Euro netto.

Der Kläger kann folglich über den vom Beklagten gezahlten Betrag von 3.638,34 Euro hinaus noch einen weiteren Betrag von insgesamt 727,87 Euro geltend machen.

Der Sachverständige Göbel, auf dessen Feststellungen das angefochtene Urteil beruht, hat erstinstanzlich die Kosten im Unfallzeitpunkt (Februar 2021) ermittelt.

Soweit der Beklagte geltend macht, der Kläger hätte diesem Gutachten nicht widersprochen und sei daher mit Einwendungen ausgeschlossen, kann dem nicht gefolgt werden. Denn das erkennende Gericht hat Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen in Bezug auf das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen von Amts wegen nachzugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 – VII ZR 36/15 -, juris Rn.11). Das Erstgericht hätte daher von Amts wegen eine ergänzende Stellungnahme zu den aktuellen Ersatzteilpreisen und Stundenverrechnungssätzen einholen müssen. Dies war durch die Kammer nachzuholen.“

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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