Verkehrsrecht Saarland: Alleinschuld des Linksabbiegers bei Kollision mit einem Überholer (Urteil des LG Saarbrücken vom 13.11.2020 (AZ: 5 O 166/19) und Hinweisbeschluss des OLG Saarbrücken vom 12.05.2021 (AZ: 4 U 104/20)

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.11.2020 – siehe

Verkehrsrecht Saarland: Alleinschuld des Linksabbiegers bei Kollision mit einem Überholer (Urteil des LG Saarbrücken vom 13.11.2020)

ist rechtskräftig.

Nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, wurde diese zurückgenommen.

Das Urteil des LG finden Sie im Volltext unter:

Urteil LG SB vom 13.11.2020

und den Hinweisbeschluss des OLG hier:

OLG SB Hinweisbeschluss vom 12.05.2021 – 4 U 104-20

Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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