Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.11.2020 – siehe
ist rechtskräftig.
Nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, wurde diese zurückgenommen.
Das Urteil des LG finden Sie im Volltext unter:
und den Hinweisbeschluss des OLG hier:
OLG SB Hinweisbeschluss vom 12.05.2021 – 4 U 104-20
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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