Verkehrsrecht Saarbrücken: Riskantes Vertrauen auf einen Vorfahrtsverzicht (Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 06.09.2018)

In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Saarbrücken hat dieses entschieden, dass sich ein Fahrer nicht darauf verlassen darf, dass ihm seitens des bevorrechtigten Querverkehrs unter Verzicht auf die eigene Vorfahrt die Einfahrt ermöglicht wird, wenn gleichzeitig ein Überholer in die entsprechend freigelassene Lücke einfährt und es hierbei zur Kollision kommt.

Selbst wenn sich der Einfahrende, wie in diesem Fall, mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung hineintastet und die Kollision noch vor Erreichen der Mittellinie stattfindet (!), so haftet er nach Auffassung des Gerichts dennoch überwiegend (2/3 zu 1/3).

Wörtlich führt das Gericht wie folgt aus:
„Dass der Zeuge (…) unstreitig auf sein Vorfahrtsrecht verzichtete, indem er die Beklagte zu 1) durchwinkte und ihr eine Lücke zum Einfädeln in die Kolonne ließ, vermag an der Wartepflicht der Beklagten zu 1) im Verhältnis zum Kläger nichts zu ändern. Der Verzicht eines Vorfahrtsberechtigten gilt jeweils immer nur für den Verzichtenden selbst, hat aber keine Rechtswirkung bezüglich anderer vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer (…).

Die Mithaftung des Unfallbeteiligten auf der bevorrechtigten Straße, hier des Klägers, wird in solchen Fällen regelmäßig zu 1/3 angenommen (…).

Im Einzelfall ist anerkannt, dass in diesen Fällen im Einzelnen auch eine höhere Haftungsquote begründet sein kann, wenn den Vorfahrtsberechtigten aufgrund äußerer Umstände eine besondere erhöhte Sorgfaltspflicht trifft (…)

Derlei Anhaltspunkte sind im vorliegenden Fall aber nicht ersichtlich, weshalb es bei einer Mithaftung des Klägers von 1/3 verbleibt.“

Dies bedeutet, dass das Gericht auch den Umstand, dass sich die Kollision unstreitig (noch) vor Erreichen der Mittellinie ereignete, nicht als Anhaltspunkt für eine höhere Haftung gewertet hat.

Auch dieser Fall zeigt, dass es immer mit einem erheblichen Risiko verbunden ist, wenn man sich auf einen Vorfahrtsverzicht verlässt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Urteilsgründe werden nach Rechtskraft veröffentlicht.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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