Wie bereits berichtet,
kommt es immer wieder dazu, dass Betroffene als Folge einer Ordnungswidrigkeit – wie z.B. Missachtung der Vorfahrt o.Ä. – einen erheblichen Eigenschaden erleiden, weil die Tat zu einem Unfall geführt hat.
Diese Personen fühlen sich dann durch das Unfallereignis bereits „genug bestraft“ und können nicht verstehen, dass sie dann noch mit einem Bußgeld bestraft werden sollen.
Dieser Gedanke ist auch für einen Verteidiger wichtig, weil der Eigenschaden die Verwaltungsbehörde oder das Gericht dazu veranlassen kann, das Bußgeld zu verringern oder gar das Verfahren einzustellen, da die „Denkzettelfunktion des Bußgeldes“ durch den hohen Eigenschaden schon erreicht ist.
Das Amtsgericht Saarlouis hat diesbezüglich mit zwei Beschlüssen aus 2015 seine Rechtsprechung wegen des erlittenen Eigenschadens bestätigt und ein Verfahren ohne Weiteres eingestellt (Beschluss vom 16.07.2015 – AZ: 12 OWI 63 JS 803/15 (199/15) und in dem anderen Verfahren das Bußgeld unterhalb der Eintragungsgrenze festgesetzt (Beschluss vom 05.11.2015, AZ: 12 OWi 65 Js 2011/15 (289/15).
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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