Genug bestraft! Ermittlungsverfahren wegen Vorwurfs der Straßenverkehrsgefährdung und anschließendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Eigenschadens ohne weitere Auflagen eingestellt (Beschluss des Amtsgericht St. Ingbert vom 01.03.2016 – AZ: 2 OWi 51/16) Verfasser: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 18. März 2016