Das Messgerät XV3 gilt als sehr sicher?! Kabellänge korrekt?

Dennoch sind auch hier einige Punkte sehr „nachhakenswert.“

In der Bauartzulassung ist beispielsweise beschrieben, dass die Verbindungskabel zwischen der Rechnereinheit und den einzelnen weiteren Komponenten bestimmte Längen nicht überschreiten dürfen. Diese sind wie folgt festgelegt:

  • zur Messeinheit: 4 m
  • zum Monitor: 2 m + 10 m Verlängerung oder mit Funkübertragung
  • zur Bedieneinheit: 3 m
  • zum Bedien-Funkempfänger: 3 m
  • zum Akku: 10 m

Wie sich aus einem Schreiben der PTB an Leivtec vom 22.05.2015 ergibt, wurden in zahlreichen Anlagen Kabel von mehr als 3 m Länge zur Bedieneinheit verwendet. Damit entspricht die verwendete Messanlage nicht mehr der zugelassenen Bauart.

Eine Zulassungsänderung/-erweiterung durch die PTB ist jedoch seit 1.1.2015 nicht mehr möglich, so dass die PTB den Hersteller auf die einzige Lösungsmöglichkeit des Problems hinweist: Die verwendeten Kabel müssen ausgetauscht werden gegen solche mit einer Länge von maximal 3 m.

Deshalb sollte in allen Fällen der Vergangenheit, die mit XV 3 festgestellt wurden, geprüft werden, ob die zulässigen Kabellängen eingehalten wurden.
So etwas kann halt passieren, wenn alle Eichungen eines Messgerätes an einer Stelle erfolgen und dann Selbstverständlichkeiten nicht mehr geprüft werden.