Das Oberlandesgerichts München (OLG) hat mit Urteil vom 13.09.2013 (Az.: 10 U 1919/12) über die Haftungsverteilung nach einem Unfall zwischen einem verbotswidrig wendenden PKW und einem überholenden Motorrollerfahrer entschieden. Der Unfall, der bereits fünf Jahre vorher passiert ist, verlief so, dass sich der beklagte Autofahrer in einem Stau befand und dann plötzlich unter Überfahren einer durchgezogenen Linie ein Wendemanöver einleitete. Dabei fuhr er einen Motorrollerfahrer an, der von hinten an der Wagenkolonne vorbeifuhr. Es kam zur Kollision, bei der der klägerische Rollerfahrer schwer an der Hüfte und an einem Bein verletzt worden ist. Der 43 Jahre alten Rollerfahrer erlitt unter anderem eine Beinverkürzung, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit und wird noch Jahrzehnte an den Unfallfolgen zu leiden haben. Die in erster Instanz zugesprochenen Ansprüche betrugen über 2 Millionen Euro bei einer Mitschuld des Rollerfahrers von 30%. Beide Parteien legten Berufung ein. Der Kläger wollte unter anderem die Ersatzpflicht des Schädigers für sämtliche zukünftig möglichen Folgeschäden festgestellt haben. Die Beklagtenseite wollte eine hälftige Mitschuld des Rollerfahrers erreichen. Das OLG gab nur dem Kläger Recht. Die Verteilung des Verschuldens wurde bestätigt. Das das OLG wörtlich: „(…) dass der Kläger lediglich unter Missachtung des gebotenen Seitenabstandes zu den stehenden Fahrzeugen überholt hat, ist dieser ein Verschulden begründende Fahrfehler im Verhältnis zu dem fehlerhaften Wenden seitens des Erstbeklagten – der erstinstanzlich erklärt hatte, sich in keiner Weise nach hinten orientiert zu haben – und dem hinzutretenden verbotswidrigen Überfahren der durchgezogenen Mittellinie als deutlich geringfügiger anzusehen.“ Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung wurde dem Kläger hinsichtlich seines Feststellungsantrags Recht gegeben. Das OLG ließ sich dabei davon leiten, dass Knochenverletzungen häufig zu Komplikationen und Folgeschäden – insbesondere Arthrosen – führen können. Der Fall zeigt, dass nach schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden leider oft viele Jahre durch mehrere Gerichtsinstanzen gestritten werden muss. Dies sollte und kann nur mit Hilfe eines versierten Anwalts für Verkehrsrecht erfolgen.