Sie hatten einen Verkehrsunfall? Ihr Fahrzeug wurde beschädigt? Sie und/oder ihre Angehörigen wurden verletzt?
Sie wurden geblitzt? Ihnen ging ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid zu? Es droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot?
Sie sollen eine verkehrsrechtliche Straftat begangen haben? Sie sollen Angeben machen oder haben bereits einen Strafbefehl erhalten?
Rechtsanwalt Michael Schmidl hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrs- und Versicherungsrechts schnell und unbürokratisch.
Er und sein Team machen ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Versicherungsleistungen geltend und setzten diese auch durch.
RA Schmidl verteidigt sie auch gegen alle Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Sie erreichen Rechtsanwalt Michael Schmidl und sein Team unter (Kontakt):
Fachanwaltskanzlei für Versicherungs- und Verkehrsrecht Schmidl
Hensoltstraße 13
91710 Gunzenhausen
Tel. 09831 / 88 434 – 70; Fax. 09831 / 88 434 – 71
kontakt@anwaltschmidl.de
www.anwaltschmidl.de
Werdegang
- Jahrgang 1971
- Studium an der Bay. Beamtenfachschule in Hof mit Abschluss zum Diplom- Verwaltungswirt (FH)
- Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg
- Seit 2001 Rechtsanwalt
- Seit 2003 Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE)
- Seit 2005 Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Seit 2005 Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Von Juni 2008 – April 2021 Leiter des Referats Verkehrs- und Versicherungsrecht der Kanzlei meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb mit Standorten in Gunzenhausen, Dinkelsbühl, Ansbach, Weißenburg, Feuchtwangen und Fürth.
- Mai 2021 Gründung der Fachanwaltskanzlei für Versicherungs- und Verkehrsrecht Schmidl