In Kirkel, A6, Höhe km 663,9, Richtung Homburg, werden regelmäßig Videoaufzeichnungen mit dem DAKO-Timer 1 durchgeführt.
Der DAKO-Timer1 wurde für den Einsatz in Verkehrskontrollsysteme sowie in Rotlichtüberwachungsanlagen entwickelt, kann jedoch vielseitig in jeglichem Sicherheitsbereich genutzt
werden. Er ist zur amtlichen Verkehrsüberwachung mit einem Eichschein des Landesamtes für Eich- und Messwesen ausgestattet. Als Neuheit dürfen neben analogen nun auch digitale Videorekorder zur beweissichernden Abspeicherung genutzt werden.
Wie regelmäßig lohnt sich die Akteneinsicht. Bezogen auf den konkret vorgelegten Eichschein ergaben sich bereits Unstimmigkeiten hinsichtlich der Anbringung des Dienstsiegels. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte im konkreten Fall allerdings wegen unbrauchbarer Standbilder zur Täteridentifikation. Eine Täteridentifikation war nicht möglich. Der Messbeamte musste in der Hauptverhandlung einräumen, dass auch eine Videobandauswertung keine besseren Lichtbilder erzeugen würde.
Die Mandantin entging so einem Bußgeld in Höhe von Euro 263,50, der Eintragung von vier Punkten sowie einem Fahrverbot für die Dauer von zwei Monaten.
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