Auf Ihrer Jahreshauptversammlung 2011 hat sich die deutsche Verkehrswacht für eine generelles Alkoholverbot am Steuer ausgesprochen. Die Mitglieder der Jahreshauptversammlung haben dem Antrag des Vorstandes ohne Gegenstimme stattgegeben.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass bereits geringe Mengen an Alkohol eine die Fahrtüchtigkeit einschränkende Wirkung zeitigen können. Nachdem es jedoch auch möglich sei, ohne vorherigen Alkoholkonsum – aufgrund von natürlichen körperlichen Prozessen – eine BAK von wenigstens 0,1 Promille aufzuweisen, seien die entsprechenden Bußgeldvorschriften und Kataloge daher an einer BAK oberhalb von 0,19 Promille auszurichten.
In diesem Zusammenhang werde ein tatsächlich negativer Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit in zahlreichen Studien ebenfalls erst bei einer BAK von 0,2 Promille und mehr nachgewiesen. Aus Gründen der Beweiserleichterung in der täglichen Praxis sei daher klar zustellen, dass ein zum behördlichen Einschreiten verpflichtender Alkoholverstoß am Steuer bei einer BAK oberhalb von 0,19 Promille anzunehmen sei.
Aufgrund der damit verbundenen Neufassung des § 24a StVG und der entsprechenden Anpassung des Bußgeldkatalogs würde bereits das Erreichen des vorgenannten Schwellenwerts zu einem Bußgeld von 500,00 EUR, 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot führen.
Anhang:
In Deutschland kam es nach Angaben der DVW im Jahr 2009 zu 43821 Verkehrsunfällen mit alkoholisierten Beteiligten (1,9 Prozent aller Verkehrsunfälle). Alkoholeinfluss war bei 5,6 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden eine der Unfallursachen. An den Folgen eines Alkoholunfalls starben im Jahr 2009 440 Menschen in Deutschland (11 Prozent aller Verkehrstoten bzw. fast jeder neunte Getötete).
Rechtsanwalt Rüdiger D. Weichelt
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