Verkehrsrecht Saarlouis: Der Fall: Der Mandant überschritt außerhalb geschlossener Ortschaften - nach Toleranzabzug - die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 70 km/h. Die Folge: Ein Bußgeld über 500,00 € und ein Fahrverbot von drei Monaten. Das Problem: Die Beschilderung war missverständlich, da zunächst als Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km angezeigt war, anschließend ein Schild mit der Höchstgeschwindigkeit 120 [...]weiterlesen
Vorsicht: Haftung auch bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür
Verkehrsrecht Saarlouis: In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 13.10.2010 - AZ: 24 C 1917/09 - hat dieses bestätigt, dass derjenige, der eine Fahrertür öffnet, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, für den dadurch verursachten Schaden vollumfänglich haftet. Anderes gilt nur, wenn dem Vorbeifahrenden eine Mitschuld trifft und man dies nachweisen kann, z.B. [...]weiterlesen