Verkehrsrecht Saarlouis

Schmerzensgeld wegen HWS-Verletzung auch bei geringer Aufprallgeschwindigkeit

Verfasser: am 11. November 2010

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDas Amtsgericht Neunkirchen hat mit seinem Urteil vom 29.10.2010 die Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Schmerzensgeldanspruch wegen einer HWS-Verletzung auch dann gegeben ist, wenn der technische Gutachter lediglich eine geringe Aufprallgeschwindigkeit bescheinigen kann und auch der medizinische Gutachter allein aufgrund der medizinischen Anknüpfungstatsachen eine Verletzung nicht, wie es das Gericht ausdrückt, „mit dem notwendigen Beweisniveau“ belegen [...]weiterlesen

Beweise verschwinden zu lassen ist kein wirklich kluger Schachzug

Verfasser: am 2. November 2010

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterIn einem Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 11.08.2010 hat dieses den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls auch mit der Begründung verurteilt, dass er eine Beweisvereitelung begangen hätte, weil er ein Beweismittel, auf das es hätte entscheidend ankommen können, weggeworfen hatte. Im Gegensatz zum Strafverfahren können sich in einem Zivilverfahren verbleibende Restzweifel an [...]weiterlesen

Aufhebung des Fahrverbots bei missverständlicher oder unklarer Beschilderung

Verfasser: am 22. Oktober 2010

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterVerkehrsrecht Saarlouis: Der Fall: Der Mandant überschritt außerhalb geschlossener Ortschaften - nach Toleranzabzug - die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 70 km/h. Die Folge: Ein Bußgeld über 500,00 € und ein Fahrverbot von drei Monaten. Das Problem: Die Beschilderung war missverständlich, da zunächst als Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km angezeigt war, anschließend ein Schild mit der Höchstgeschwindigkeit 120 [...]weiterlesen

Vorsicht: Haftung auch bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür

Verfasser: am 18. Oktober 2010

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterVerkehrsrecht Saarlouis: In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 13.10.2010 - AZ: 24 C 1917/09 - hat dieses bestätigt, dass derjenige, der eine Fahrertür öffnet, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, für den dadurch verursachten Schaden vollumfänglich haftet. Anderes gilt nur, wenn dem Vorbeifahrenden eine Mitschuld trifft und man dies nachweisen kann, z.B. [...]weiterlesen