Verkehrsrecht Saarlouis

Vorsicht: Haftung auch bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür

Verfasser: am 18. Oktober 2010

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterVerkehrsrecht Saarlouis: In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 13.10.2010 - AZ: 24 C 1917/09 - hat dieses bestätigt, dass derjenige, der eine Fahrertür öffnet, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, für den dadurch verursachten Schaden vollumfänglich haftet. Anderes gilt nur, wenn dem Vorbeifahrenden eine Mitschuld trifft und man dies nachweisen kann, z.B. [...]weiterlesen