Verkehrsunfall

Fahren mit drei Winterreifen ?

Verfasser: am 7. Dezember 2010

Rechtsanwalt Franz-Josef SchütteIst der Unfallgeschädigte auf die Benutzung eines Fahrzeuges angewiesen, so hat er bekanntermaßen ein Recht darauf, einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Die erstattungsfähige Anmietdauer wird im einzuholenden Sachverständigen-Gutachten regelmäßig vom Sachverständigen vorab geschätzt. Diese Schätzung des Sachverständigen ist letztendlich nicht maßgebend, wenn sich die Anmietnotwendigkeit durch Faktoren, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Geschädigten liegen,  verlängert. [...]weiterlesen

Sachverständigengutachten ist ein ausreichender Beweis

Verfasser: am 6. Dezember 2010

Rechtsanwalt Stephan HoynatzkyPrivatgutachten des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen ist grundsätzlich ein ausreichender Beweis für die Unfallbedingtheit der eingetretenen Schäden sowie deren Höhe. Regelmäßig wird von den Versicherern der Schädiger außergerichtlich oder vor Gericht pauschal bestritten, dass die geltend gemachten Schäden beim Unfall eingetreten seien, obwohl ein vorgerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten zur Schadensermittlung die eingetretenen Schäden dokumentiert. Mit einem [...]weiterlesen

Restwert bei Totalschaden

Verfasser: am 1. Dezember 2010

Rechtsanwalt Martin EllingerDas Amtsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht verpflichtet ist, das von ihm eingeholte Gutachten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vor Veräußerung seines beschädigten Fahrzeuges zu übersenden und ggf. ein höheres Restwertangebot abzuwarten. Wenn er das Fahrzeug sofort zu dem vom Sachverständigen ermittelten Reswert veräußert, verstößt er dadurch nicht gegen seine Schadensminderungs-pflicht. Amtsgericht Stuttgart [...]weiterlesen

Abschleppkosten -keine Pflicht des Geschädigten zur Marktforschung

Verfasser: am 29. November 2010

Rechtsanwalt Andreas Kugel Nicht genug, dass Geschädigte nach einem Unfall -häufig ohne jede Schuld-  Schäden an ihrem Fahrzeug und Verletzungen zu beklagen haben. Oft wartet auf sie auf dem Weg zu ihrem Recht weiterer unnötiger Ärger mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, sei es in Fragen des Restwerts des Unfallfahrzeugs, sei es das unberechtigte Drängen des gegnerischen Versicherers auf eine Nachbegutachtung [...]weiterlesen

Hälftige Haftungsverteilung bei ungeklärtem Unfall im Kreisverkehr

Verfasser: am 26. November 2010

Rechtsanwalt Martin EllingerIst nicht feststellbar, welches von zwei Fahrzeugen an hintereinander gelegenenen Einmündungen zuerst in einen Kreisverkehr eingefahren ist, haften beide Fahrzeuge für den entstandenen Schaden im Rahmen ihrer Betriebsgefahr zu je 50 %. Die Höhe der Betriebsgefahr eines Kraftrades und eines LKW ist dabei gleich hoch zu bewerten. Landgericht Stuttgart vom 28.09.2010 -16 O 228/10-, nicht rechtskräftig [...]weiterlesen

Fahrerflucht – Teil 2: Die nachträgliche Feststellung und die Wahrnehmbarkeit von Unfällen

Verfasser: am 25. November 2010

Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich? Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die [...]weiterlesen

Schuldfrage bei einer Kollision zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge

Verfasser: am 19. November 2010

verkehrsanwaelteLG Saarbrücken, Aktenzeichen: 13 S 14/10 – Urteil vom 07.05.2010: Kommt es beim Zurücksetzen zweier Fahrzeuge, die gleichzeitig ausparken, zu einem Unfall, so verstößt derjenige gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, der in das stehende Fahrzeug des anderen hinein fährt. Dies entschied das Landgericht (LG) Saarbrücken. Nach Mitteilung der der Verkehrsan… Quelle: verkehrsanwaelte.de

„Blaulichtsteuer“ – (k)ein Aprilscherz ?!

Verfasser: am 18. November 2010

Rechtsanwalt Jürgen LeisterDas ist kein verfrühter Aprilscherz: in Hamburg wird zum Jahreswechsel eine "Servicegebühr" von 40 EUR fällig, wenn bei reinen Blechschäden die Polizei zum Unfallort gerufen wird. Die "Servicegebühr" soll der Unfallverursacher bezahlen. Die Polizeigewerkschaft fordert, dass die Kosten von dem KH-Versicherer des Verursachers zu übernehmen sind. Sollte das Modell bundesweit Schule machen, sind neue Problemfelder [...]weiterlesen