LG Mannheim zur Gleichwertigkeit der Reparatur durch freie Werkstatt bei fiktiver Regulierung

Das Landgericht Mannheim hat in seinem Urteil vom 22.10.10, AZ 1 S 163/09 der im Rahmen einer fiktiven Regulierung erhobenen Forderung auf Abrechnung auf  Basis der im Sachverständigengutachten ermittelten Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt eine Absage erteilt.

Der Leitsatz:

„Eine meistergeführte freie Reparaturwerkstatt ist einer markengebundenen gleichwertig, wenn sie Originalersatzteile der Hersteller verwendet, ZKF-zertifiziert ist und in großem Umfang als Subunternehmerin für zahlreiche markengebundene Vertragswerkstätten zu Sonderkonditionen Unfallschäden an PKW repariert.“

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Über den Autor:

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