„Blaulichtsteuer“ – (k)ein Aprilscherz ?!

Das ist kein verfrühter Aprilscherz: in Hamburg wird zum Jahreswechsel eine „Servicegebühr“ von 40 EUR fällig, wenn bei reinen Blechschäden die Polizei zum Unfallort gerufen wird. Die „Servicegebühr“ soll der Unfallverursacher bezahlen. Die Polizeigewerkschaft fordert, dass die Kosten von dem KH-Versicherer des Verursachers zu übernehmen sind. Sollte das Modell bundesweit Schule machen, sind neue Problemfelder in der Schadenregulierung vorprogrammiert. Handelt es sich bei der Schadenposition „Blaulichtsteuer“ um erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 BGB. Was, wenn die Haftung zu quoteln ist. Von wem wird die „Blaulichtsteuer“ dann erhoben ? Wie ist das mit der Schadenminderungspflicht ? Was, wenn der Verursacher irrtümlich davon ausgeht, dass der Unfallgegner verletzt wurde (dann hilft die Polizei kostenfrei)?  Wir freuen uns schon auf die „Notarzt-Abgabe“ und die „Feuerwehr-Antritts-Prämie !“

Jürgen Leister, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht, Heidelberg

weiter Beiträge hier

schadenfix-button-kanzlei