Mit dem 01.01.2015 trat das Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft. Bei Messgeräten, die nach diesem Stichtag in Verkehr gebracht werden, muss gemäß § 6 eine Konformitätsbewertung durchgeführt worden sein und eine Konformitätserklärung vorliegen.
Eine Eichung stellt dabei kein Mittel dar, diese Notwendigkeit zu umgehen.
Auffällig ist, dass wir im Laufe der letzten 3,5 Jahre auch von fast allen Geräteherstellern solche Unterlagen erhalten haben – nur nicht von Vidit Systems (Hersteller des VKS 3.0).
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