Verkehrsrecht Saarlouis: Die Versicherung hat die Prozesskosten auch dann zu tragen, wenn sie entgegen ihrer Ankündigung „heimlich“ Zahlung leistet (Urteil des AG Bückeburg vom 06.03.2023)

Ein interessantes Urteil hat das Amtsgericht Bückeburg gefällt:
Es hat dem beklagten Versicherer die Prozesskosten auferlegt, obwohl dieser bereits vor Rechtshängigkeit die Forderung erfüllt hatte, allerdings ohne dem Kläger bzw. dessen Rechtsanwalt hierüber zu informieren.
Vorgerichtlich hatte die beklagte Versicherung die Zahlung einer Wertminderung abgelehnt, hat diese aber dann – ohne den Kläger oder dessen Prozessbevollmächtigten hierüber zu informieren – an die Leasinggesellschaft gezahlt.
Das Gericht legt dar, dass für den Kläger keine Veranlassung bestand, vor Klageerhebung nochmals bei dem Versicherer nachzufragen, es wäre vielmehr Sache der beklagten Versicherung gewesen, den Kläger über ihren Sinneswandel zu informieren. Da sie dies nicht tat, muss sie die Prozesskosten tragen.

Urteil vom 23.03.2023: Aktenzeichen 30 C 239/22 – Veröffentlicht in „Verkehrsrecht aktuell.“

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Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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