Wie der BGH kürzlich entschieden hat, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich für den dem Geschädigten zuzusprechendem Schadensersatz.
Siehe z.B. den Beitrag des Kollegen Weiser unter:
Dieser Rechtsprechung folgt nunmehr auch die verkehrsrechtliche Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken.
In einem von uns betriebenen Verfahren hatte der Gutachter der 1. Instanz Stundenverrechnungssätze der Verweisungswerkstatt zum Zeitpunkt des Unfalls seiner Begutachtung zu Grunde gelegt.
Das LG Saarbrücken jedoch hat mit dem genannten Beschluss als Berufungsgericht entschieden, dass der Gutachter die aktuellen Stundenverrechnungssätze ermitteln soll, offensichtlich weil diese auch für das Berufungsgericht maßgeblich sind.
Da das Verfahren noch läuft, werden wir das Aktenzeichen erst nach Rechtskraft veröffentlichen.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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