Verkehrsrecht Saarland: konkrete Verbringungskosten zugesprochen – Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.12.2021 – AZ: 36 C 216/21 (12)

Das Problem:

Wie bereits berichtet

https://schadenfixblog.de/2021/08/28/verkehrsrecht-saarland-konkrete-verbringungskosten-zugesprochen-urteil-des-amtsgerichts-saarbruecken-vom-12-05-2021-az-4-c-465-20-04/

kürzen insbesondere die HUK Versicherungen regelmäßig auch bei einer konkreten Rechnungsvorlage die Verbringungskosten auf den Betrag, der ihrer Auffassung nach angemessen ist.

Eine Versicherung hat jedoch nach ganz herrschender Rechtsprechung nicht das Recht, die Verbringungskosten nach ihrem Gutdünken der Höhe nach festzusetzen.

Das Urteil:

Mit oben genanntem Urteil hat das Amtsgericht Saarbrücken wiederum die restlichen Verbringungskosten zugesprochen und die Kürzung der HUK Allgemeine Versicherung zurückgewiesen.

Die völlig zutreffenden Urteilsgründe finden Sie hier:

AG SB Urteil vom 29.12.2021 – AZ 36 C 216-21 – 12 – Verbringungskosten

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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