Wie berichtet,
hat das Amtsgericht Saarlouis bei der Vorschadenproblematik die aktuelle BGH-Rechtsprechung angewandt, wodurch unser Mandant trotz fehlender Kenntnis erheblicher Vorschäden den weitaus größten Teil seiner Schadensersatzansprüche durchsetzen konnte.
Die Urteilsgründe finden Sie hier:
Urteil AG SLS vom 10.05.2021 – AZ 28 C 91-20 (70)
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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