Verkehrsrecht Merzig: die Kürzung von Standkosten in Höhe von 12,00 € netto/ 14,28 € brutto pro Tag ist unberechtigt; ein Restwertangebot, das nur dem – zur Entgegennahme von Restwertangeboten ausdrücklich nicht befugten – Rechtsanwalt zugeht, ist für die Abrechnung irrelevant (Urteil des Amtsgerichts Merzig vom 16.04.2019 im Volltext)

Das Urteil des Amtsgerichts Merzig vom 16.04.2019

Siehe:

Verkehrsrecht Merzig: die Kürzung von Standkosten in Höhe von 12,00 € netto/ 14,28 € brutto pro Tag ist unberechtigt; ein Restwertangebot, das nur dem – zur Entgegennahme von Restwertangeboten ausdrücklich nicht befugten – Rechtsanwalt zugeht, ist für die Abrechnung irrelevant (Urteil des Amtsgerichts Merzig vom 16.04.2019)

 

ist rechtskräftig.

Die Urteilsgründe finden Sie unter

Urteil des AG Merzig vom 16.04.2019

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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