Verkehrsrecht Saarlouis: Bagatellgrenze für die Einholung eines Gutachtens nur ein Aspekt unter vielen – Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 08.05.2017

Das Amtsgericht Saarlouis hat in dem genannten Urteil entschieden, dass es keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellt, wenn einer Geschädigter bei einer Nettoschadenhöhe von 796,14 € ein Sachverständigen mit der Begutachtung des KFZ beauftragt.

Nach Auffassung des Gerichts kann in dem konkreten Fall dahinstehen, ob die Bagatellgrenze bei dem genannten Schadenbetrag überschritten wurde oder nicht.

Die Bagatellgrenze könne nur ein Aspekt unter vielen sein, da dem Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen die Schadenshöhe ja gerade nicht bekannt sei.

Jedenfalls im Hinblick auf den im vorliegenden Fall unstreitig gegebenen Vorschaden/Altschaden sei eine Begutachtung durch den Sachverständigen schon zur Abgrenzung der Schäden erforderlich gewesen.

Insofern wurde die Versicherung zur Zahlung auch der Gutachterkosten verurteilt.

Die gesamten Urteilsgründe und das Aktenzeichen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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