Selten hat ein Gericht derart deutlich darauf hingewiesen, dass und warum die Einschaltung eines Rechtsanwalts nach einem Verkehrsunfall dringend zu empfehlen ist, wie das OLG Frankfurt in der oben genannten Entscheidung.
Das Gericht führt wie folgt aus:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. Das gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agierendes Mietwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main 13.2.2007 -31 C 2956/06 – NZV 07, 426) oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt 4.7.07 – 300 C 159/07 -).“
Dem ist wenig hinzuzufügen außer der Tatsache, dass auch eine frühestmögliche Einschaltung des Rechtsanwalts empfehlenswert ist, weil andernfalls durch den Geschädigten ggf. bereits Erklärungen abgegeben oder Schritte eingeleitet werden, die die Abwicklung erschweren bzw. sich später als unzutreffend oder nachteilig erweisen.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier: