Verkehrsrecht Saarland: Und wieder ein Urteil des OLG Saarbrücken, das bestätigt: Mithaftung in Höhe von 50% trotz Vorfahrt (Urteil des OLG Saarbrücken vom 29.01.2015 – AZ: 4 U 181/13).

Wie berichtet, ist es je nach der Fallkonstellation durchaus möglich, auch bei einem Vorfahrtsverstoß gegnerische Ansprüche mit Erfolg teilweise abzuwehren bzw. eigene Ansprüche geltend zu machen:

siehe:

http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarland-schadensersatzanspruch-in-hoehe-von-50-trotz-vorfahrtsverstoss-urteil-des-olg-saarbruecken-vom-27-11-2014-az-4-u-2114/

http://www.schadenfixblog.de/vorfahrt-schutzt-nicht-immer-vor-einer-mithaftung-urteil-des-ag-landstuhl—vom-08-02-2013/

Das OLG Saarbrücken hat in einem Urteil vom 29.01.2015 (Aktenzeichen 4 U 181/13) wiederum den Anspruch des Vorfahrtsberechtigten in Höhe von 50 % gekürzt (das LG Saarbrücken war sogar noch von einer Haftung von 70 % des Vorfahrtsberechtigten ausgegangen – siehe:

http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarland-das-lg-saarbruecken-zu-1-vorfahrtsregelung-an-abknickenden-vorfahrtsstrassen-2-ausnahmsweise-gegebener-ueberwiegender-haftung-des-vorfahrtsberechtigten-lg-saarbruecke/

Im Urteil heißt es hierzu:

Jedoch ist nach anerkannten Grundsätzen, die auch in die Rechtsprechung des Senats Eingang gefunden haben (…), der Vorfahrtsberechtigte, der davon ausgehen muss, dass sein Vorfahrtsrecht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht erkannt wird, zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet und muss seine Fahrweise auf eine mögliche Missachtung seines Vorfahrtsrechts ausrichten. (…)

Der Vorfahrtsberechtigte ist insbesondere nicht berechtigt, sein Vorfahrtsrecht zu erzwingen, sondern muss notfalls zur Vermeidung einer Kollision auf dieses verzichten (…)

Die Folge hiervon ist indes keine überwiegende Haftung der Klägerseite, sondern eine jeweils hälftige Haftung beider Seiten.“

 

Die gesamten Urteilsgründe finden Sie hier:

Urteil-des-OLG-Saarbrücken-vom-29.01.15

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter