Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung eine Verweisung des Geschädigten auf eine günstigere Drittwerkstatt nicht zulässig ist, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er markentreu ist (siehe hierzu insbesondere das BGH-Urteil vom 20.10.2009, Aktenzeichen: VI ZR 53/09 – sogenanntes VW Urteil).
Zu finden unter:
Auf Grundlage dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Saarlouis in der oben genannten ausgesprochen sorgfältig begründeten Entscheidung dargelegt, dass ein Verweis auf eine Drittwerkstatt in dem zu entscheidenden Fall ebenfalls nicht infrage kommt.
Das Amtsgericht führt hierzu wie folgt aus:
„Dem Kläger steht zunächst einmal eine Reparaturkostenerstattung auf der Grundlage einer Kalkulation einer markengebundenen Vertragswerkstatt zu.
Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind und eine höhere Laufleistung als 100.000 km haben, ist dies jedoch, bei entsprechender Beanstandung und Begründung durch den Schädiger, nur dann der Fall, wenn der Geschädigte ein besonderes Vertrauen zu der Fachwerkstatt, zum Beispiel aufgrund ständiger Inanspruchnahme einer gebundenen Fachwerkstatt, belegen kann.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger bereits seiner Schadenminderungspflicht dadurch genügt, dass er sein – älteres – Fahrzeug unstreitig ständig in einer sogenannten freien Werkstatt, deren Arbeitsqualität nicht bestritten wurde, mit offenkundig niedrigeren Preisen als eine markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lassen will.
Insoweit ist aber das Vertrauen des Klägers zu dieser Werkstatt, die im übrigen im Nachbarort zu seinem Wohnsitz gelegen ist, in gleicher Weise schützenswert, wie wenn der Kläger ständig eine Markenwerkstatt beauftragen würde. Denn der Kläger kann in seinem schützenswerten Vertrauen nicht nur deshalb schlechter behandelt werden, weil er bereits von vornherein ein dem Schädiger entgegenkommendes wirtschaftliches Verhalten an den Tag legt.“
Demgemäß wurde unserer Klage vollumfänglich stattgegeben.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die gesamten Urteilsgründe finden Sie unter:
AG SLS vom 13.08.2014 zu Werkstatttreue 26 C 50214 (11)
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier: