Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 01.08.2014 (Alleinhaftung des Überholers)
– siehe
ist rechtskräftig.
Von der beklagten Versicherung wurde keine Berufung eingelegt.
Das Urteil im Volltext erhalten Sie unter:
Urteil AG SLS vom 01.08.2014 24 C 1222-13 (10)
(die Berichtigung des Fehlers bzgl. der Zinsberechnung im Tenor ist beantragt)
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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