Was mit den Punkten in Flensburg passiert

Was mit den Punkten in Flensburg passiert

ACE-Vertrauensanwalt Dr. Marc Herzog verweist auf Neuregelungen zum 1. Mai 2014

 

Rosenheim (ACE-MH) 10. April 2014

Genau 40 Jahre nach seiner Gründung (1. Mai 1974) soll am 1. Mai 2014 das Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) für immer geschlossen werden, jedenfalls pro forma. Denn die einstmals Heilige Kuh des deutschen Verkehrsrechts bekommt eine Nachfolgerin. Die „Verkehrssünderkartei in Flensburg“ wird ab 1. Mai 2014 „Fahreignungsregister“ (abgekürzt FAER) heißen, berichtet Verkehrsanwalt Dr. Marc Herzog aus Rosenheim. Nach Einschätzung des Rosenheimer Vertrauensanwalts des ACE Auto Club Europa herrscht bei den mehr als 9 Millionen in Flensburg registrierten Verkehrssünder derzeit breite Verunsicherung, was mit dem Systemwechsel alles auf sie zukommen kann. Eine generelle Punkte-Amnestie wird es jedenfalls nicht geben, betont Dr. Herzog. „Im Ergebnis wird es für den Bürger strenger! Es droht jetzt ein Entzug der Fahrerlaubnis schon viel früher als bisher“, berichtet der Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

Er verweist auf die Statistik:

 

Personenbestand im Verkehrszentralregister (VZR)

Mit Stand 1. Januar 2013 waren insgesamt 9.045.000 Menschen eingetragen (dazu kommen 2,653 Mio. Personen in der einjährigen sogenannten Überliegefrist).

 

Punkteinhaber nach Geschlecht

Hiervon waren eingetragen Männer: 7.018.000 = 77,6 % und Frauen: 2.024.000 = 22,4 %. Der Anteil der männlichen Punktesünder ist also fast vier Mal so hoch als der der Frauen – eine Zahl auf die laut Dr. Herzog die Männer nicht stolz sein dürfen!

 

Der Rosenheimer Anwalt zitiert die „Hitliste“ bei den eingetragenen Delikten:

 

Hitliste: Eingetragene Personen nach Delikten
Männer Frauen gesamt
Geschwindigkeit 4.021.000 57,3 % 1.126.000 55,6 % 5.149.000 56,9 %
Alkohol 1.234.000 17,6 % 170.000 8,4 % 1.406.000 15,5 %
Vorfahrt 611.000 8,7 % 266.000 13,1 % 877.000 9,7 %

 

Interessant ist:

 

  • Meldung der Verkehrssünder: ca. 15.000 Meldungen zu Verkehrssünden ergehen täglich
  • 6,5 Millionen – und damit zwei Drittel aller eingetragenen Personen – sind mit 1 bis 7 Punkten belastet
  • Rund 470.000 Personen haben 8 bis 17 Punkte. Der Frauenanteil beträgt in dieser Gruppe lediglich 10 Prozent
  • Fahrerinnen und Fahrer bis einschließlich 44 Jahre dominieren den Personenbestand im VZR (44,7 %).

 

Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog verweist auf den ACE-Online-Ratgeber: Neues Punktesystem ab 1. Mai. Er hat auch auf seiner Homepage www.drherzog.de weitere Informationen zur Punktereform freigeschaltet.

 

Was ist neu?

 

Das neue FAER sieht drei Eskalationsstufen vor, erläutert Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog:

Stufe Eins ist die „Ermahnung“. Sie betrifft Inhaber einer Fahrerlaubnis, die vier oder fünf Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg haben. Zusammen mit der förmlichen Ermahnung werden die Punkteinhaber auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar aufmerksam gemacht. Kraftfahrer können mittels gebührenpflichtiger Seminarteilnahme einmal in fünf Jahren einen Punkt abbauen.

Die zweite Stufe „Verwarnung“ erreichen Verkehrsteilnehmer bei sechs oder sieben Punkten. Sie werden schärfer ermahnt und können ebenfalls ein Fahreignungsseminar besuchen, allerdings ohne Punkteabbau.

Bei acht oder mehr Punkten wird Stufe Drei „Entziehung der Fahrerlaubnis“ erreicht. Autofahrer hingegen, die drei oder weniger Punkte haben, fallen in keine der drei Eskalationsstufen.

 

Punkteabzug nur unter bestimmten Voraussetzungen

Wie viele Punkte ein Autofahrer bei der der Umrechnung ins neue System mitnimmt, hängt laut dem ACE-Anwalt nicht nur von der Anzahl der Punkte ab, sondern auch von der Art der Verstöße. Künftig werden im Fahreignungsregister nur noch Verstöße erfasst, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist, das war jedenfalls der Vorsatz der Punktereformer.

 

Dr. Marc Herzog
Vertrauensanwalt & Pressesprecher des ACE Auto Club Europa

www.drherzog.de