Abschleppkosten nach Verkehrsunfall
Die Abschleppstory – Eine Geschichte voller Missverständnisse?
Nein, nicht wenn es nach einer Richterin am AG Halle (Saale) geht, denn in den Urteilsgründen zu den notwendigen Abschleppkosten räumt diese Richterin jegliche Missverständnisse aus. So mancher Sachbearbeiter bei einer Versicherung mag dies gerne anders sehen, aber so einfach ist dies nicht.
So führt die Richterin aus, dass ein Geschädigter durch die Hinzuziehung eines Abschleppunternehmens nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt. In lebensnaher Betrachtung heißt es in dem Urteil, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, seinen Pkw am Unfallort reparieren zu lassen, um auf diese Weise den Schaden zu minimieren. Um jegliche Missverständnisse auszuräumen heißt es weiter, dass selbst wenn der Geschädigte am Unfallort hätte reparieren lassen, nicht unerhebliche Kosten für die An- und Rückreise sowie die Übernachtung und Urlaubsentgelt angefallen wären. (AG Halle (Saale), Urteil vom 15.9.2011 -96 C 1725/10)
Diesen deutlichen Worten ist aus anwaltlicher Sicht nichts hinzuzufügen.
Worum geht es jedoch bei der Abschleppstory?
Das Model der Abschleppstory wurde als Abrechnungstool von Allianz, Mondial und dem Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) in Zusammenarbeit mit Audatex entwickelt und umgesetzt. Dieses Online-Abrechnungssystem soll insbesondere die Handhabung der „ungesteuerten Schadensfälle“ erleichtern und vereinfachen.
Aus der anwaltlichen Praxis wissen wir, dass dieses Abrechnungstool zur systematischen Kürzung von Abschleppkosten eingesetzt wird. Genauso, wie es sich empfiehlt, gegen die technischen Prüfberichte der Firmen Car€xpert, Control€xpert usw. vorzugehen, empfiehlt es sich auch gegen „Die Abschleppstory“ vorzugehen, wenn eine ungerechtfertigte Kürzung zu Lasten des Geschädigten vorgenommen wurde.
Die Versicherung wurde im vorliegenden Fall letztlich zur Zahlung der gekürzten Abschleppkosten verurteilt. Womit? Mit Recht!