Zum 01.05.2014 treten Änderungen des Bußgeldkatalogs in Kraft. So werden beispielsweise folgende Verstöße teurer:
Handyverstoß (60,00 EUR und 1 P.), Verstoß gegen die Winterreifenpflicht (60,00 EUR und 1 P.), einfacher Vorfahrtsverstoß (70,00 EUR und 1 P.), TÜV um mehr als 8 Monate überzogen (60,00 EUR und 1 P.), Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette (80,00 EUR), Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage (100,00 EUR) oder das Sonntagsfahrverbot (570,00 EUR).
Hinweis: Die vorstehenden Angaben sind vorbehaltlich der noch vom Verkehrsministerium zu veröffentlichenden Neufassungen des Bußgeldkatalogs.
Seichter Rechtsanwälte, Zeppelinstraße 9, 88471 Laupheim