Zum 01.05.2014 erfolgt eine grundlegende Neuregelung des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems.
Nach dem neuen System richtet sich die Punktezahl nach der Schwere der Tat. Die Eintragungsgrenze ist dabei für Verkehrsverstöße ab dem 01.05.2014 von bislang 40,00 EUR auf 60,00 EUR angehoben worden. Einzelheiten zu den einzelnen Verkehrsverstößen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu finden.
Punkteskala:
Ordnungswidrigkeiten > 1 Punkt
Grobe Ordnungswidrigkeiten > 2 Punkte
Straftat > 2 Punkte
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis > 3 Punkte
Tilgungsfristen:
Tat mit 1 Punkt > 2,5 Jahre
Tat mit 2 Punkten > 5 Jahre
Tat mit 3 Punkten > 10 Jahre
Im Unterschied zum alten Recht werden die ab Rechtshängigkeit der Strafe zu berechnenden Tilgungsfristen nicht durch die Eintragung eines neuen Verstoßes gehemmt. Damit entfällt das zum Teil selbst für Juristen komplizierte Berechnungssystem und führt zu mehr Rechtssicherheit.
Maßnahmenkatalog:
4-5 Punkte > Ermahnung (schriftlich); Möglichkeit zum Punkteabbau (1 Punkt) durch Fahreignungsseminar
6-7 Punkte > Verwarnung (gebührenpflichtig); Pflichtseminar ohne Punkterabatt
Ab 8 Punkten > Entziehung der Fahrerlaubnis; neue Fahrerlaubnis frühestens nach Ablauf von 6 Monaten; regelmäßig Nachweis nur durch MPU
Für das Ergreifen der einzelnen Maßnahmen durch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde kommt es nicht auf das Datum der Rechtskraft der Entscheidung, sondern auf das Begehungsdatum an (Tattagsprinzip).
Umrechnung alter Eintragungen:
Zum 01.05.2014 werden Delikte aus dem alten Register gelöscht, die nach neuem Recht nicht mehr eintragungsfähig sind. Eine Löschung erfolgt dabei automatisch, ohne das ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.
Für die nunmehr verbleibenden Alteintragungen gelten die bisherigen Tilgungsbestimmungen fort, so dass lediglich bei Eintragungen ab dem 01.05.2014 keine Tilgungshemmung für die übrigen Verstöße ausgelöst wird.
Die nicht gelöschten Delikte werden nach folgendem Schema auf das neue Recht umgestellt:
1-3 Punkte nach altem Recht> 1 Punkt
4-5 Punkte nach altem Recht> 2 Punkte
6-7 Punkte nach altem Recht> 3 Punkte
8-10 Punkte nach altem Recht> 4 Punkte= Ermahnung
11-13 Punkte nach altem Recht> 5 Punkte
14-15 Punkte nach altem Recht> 6 Punkte= Verwarnung
16-17 Punkte nach altem Recht> 7 Punkte
Ab 18 Punkten nach altem Recht> 8 Punkte= Entziehung
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass das vorliegende Informationsblatt lediglich eine erste Orientierung zu diesem Rechtsthema ermöglichen soll, jedoch ein anwaltliches Beratungsgespräch im Einzelfall nicht ersetzen kann. Der Inhalt wurde hierbei sorgfältig erstellt und geprüft; eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftungsübernahme – gleich aus welchem Rechtsgrund – kann jedoch nicht übernommen werden.
Seichter Rechtsanwälte, Zeppelinstraße 9, 88471 Laupheim