Einschlafen am Steuer – Führerschein in Gefahr?

Das Landgericht Traunstein (LG) hat mit Beschluss vom 8.7.2011 (Az.: 1 Qs 226/11trucker) über einen Fall entschieden, bei dem gegen einen Kfz-Lenker nach einem von ihm verursachten Unfall die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden war. Zugrunde lag ein Strafbefehl, mit dem Fahrer zur Last gelegt wurde, im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl er infolge von Übermüdung nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. Vor dem Unfall haben Zeugen beobachtet, dass sein Fahrzeug langsam von der Fahrbahn nach links auf die Gegenfahrbahn gekommen ist, was zu dem Zusammenstoß geführt hat. Das LG meint, dass dies zwar grundsätzlich die Deutung zulasse, dass der Beschuldigte zum Unfallzeitpunkt infolge von Übermüdung nicht mehr fahrtauglich war. Nach Ansicht des LG sei dieser Schluss jedoch nicht immer zwingend, da nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrers zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315c 1 Nr. 1 b StGB führt. Entscheiden sei vielmehr, dass ein solcher Übermüdungszustand vorliegen muss, welcher für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafes mit sich bringt. Ob dies der Fall ist, so das LG, sei bislang nicht festgestellt. Es fehle u.a. an einem unfallanalytischen Gutachten. Es fehle daher an dem für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO zu verlangenden dringenden Verdacht, dass dem Beschuldigten in der Hauptverhandlung seine Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB entzogen werden wird. Der Fall zeigt, wie gefährlich der Vorwurf bzw. das Zugeben des Einschlafens am Steuer sein kann. Weiter zeigt der Fall, wie man mit Hilfe eines verkehrsrechtlich versierten Anwalts um seine Fahrerlaubnis kämpfen sollte.