Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 15.05.2013 (Az.: IV ZR 62/12) entschieden, dass die Vollkasko nicht zahlen muss, wenn das versicherte Fahrzeug keiner bedingungsgemäßen Einwirkung mechanischer Gewalt von außen ausgesetzt war, sondern durch ein eigenes Fahrzeugteil beschädigt wird. Der Kläger scheiterte im Fall mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig. Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht ging um einen von Streitwert von immerhin Euro 61.601,09. Der Kläger verlangte dort Leistungen aus einer bei der Beklagten gehaltenen Kfz-Kaskoversicherung für die Schäden, die beim Überfahren eines Frontballastgewichtes entstanden sind, das sich während der Fahrt vom versicherten Traktor gelöst hatte. Der BGH gab der Versicherung Recht, weil das versicherte Fahrzeug keiner bedingungsgemäßen Einwirkung mechanischer Gewalt von außen ausgesetzt war, sondern durch ein eigenes Fahrzeugteil beschädigt wurde. Dies schließe einen versicherten Unfall aus. Der BGH weiter „auch wenn das Gewicht unmittelbar nach seiner Ablösung zum Hindernis für das versicherte Fahrzeug wurde, blieb es weiterhin Fahrzeugteil. Wie lange ein solches noch nicht als von außen auf das Fahrzeug wirkender, fahrzeugfremder Gegenstand anzusehen ist, wird – für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar – nach der Verkehrsanschauung des täglichen Lebens bestimmt. Dabei ist ein Vorgang, bei dem sich ein Fahrzeugteil während der Fahrt löst, als einheitlicher Lebensvorgang anzusehen, der zumindest noch andauert, soweit das Fahrzeug unmittelbar im Anschluss an die Ablösung des Teils von diesem getroffen und beschädigt wird (…). Bei einer so schnellen Abfolge der Ereignisse verliert der vom Fahrzeug abgelöste Gegenstand noch nicht seine Fahrzeugteil-Eigenschaft.“ Anders sei dies bei Kollisionen mit äußeren Hindernissen, wie z.B. dem Boden, anderen Fahrzeugen, einem Baum oder Baumstumpf, einem Stein oder einer Bordsteinkante. Der Fall zeigt, dass bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung nicht immer erfolgversprechend ist. Im Zweifel sollte ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt konsultiert werden.