Verkehrsrecht Saarlouis: Die Stadt haftet ggf. auch für „gefährliche Parkplätze“ (Hinweisbeschluss des LG Saarbrücken vom 14.05.2013 – AZ: 4 O 201/12)

Unser Mandant wollte in Saarlouis in einer angelegten Parkfläche parken. Hierbei fuhr er mit dem vorderen Stoßfänger über einen auf der Parkfläche befindlichen Markierungsstein, welcher ca. 16 cm aus dem Boden herausragte, aber durch Blätter verdeckt war.

Hierdurch wurde das Fahrzeug unseres Mandanten erheblich beschädigt.

Da die Versicherung der Stadt eine Haftung ablehnte, wurde Klage eingereicht.

Die Amtshaftungskammer des Landgerichts Saarbrücken hat daraufhin mit Hinweisbeschluss vom 14.05.2013 ihre Rechtsprechung bestätigt,

– siehe

http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-die-stadt-haftet-ggf-auch-fur-%E2%80%9Egefahrliche-parkplatze%E2%80%9C/

bzw.

http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-die-stadt-haftet-ggf-auch-fur-%E2%80%9Egefahrliche-parkplatze-urteilsgrunde/

wonach die Stadt wegen Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht ggf. auf Schadensersatz haftet, wenn es bei der Benutzung eines öffentlichen Parkplatzes zu einem Schaden kommt.

Im vorliegenden Fall wurde ein Mitverschulden berücksichtigt, weil das Gericht der Auffassung war, dass der PKW-Fahrer ebenfalls gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen habe.

Den Hinweisbeschluss im Volltext finden Sie hier:

Hinweisbeschluss vom 14.05.2013

Das Verfahren wurde mit Vergleich beendet.

Über den Autor
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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